Allergene in Spirituosen – worauf muss man achten?
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Auch mancher Genießer von Spirituosen leidet unter einer Lebensmittelallergie. Seit rund zwei Jahren ist die Kennzeichnung bestimmter Allergene verpflichtend. Für Hersteller von Spirituosen eine ungewöhnliche Situation, schließlich sind sie von Pflichtangaben wie Zutatenverzeichnis und Nährwerte ausgenommen. Doch bei den Allergenen hat die EU Kommission keine Ausnahme zugelassen. Kann man sich darauf verlassen, dass die Hersteller und Importeure von Spirituosen Allergene vollständig und richtig kennzeichnen? Was ist überhaupt zu kennzeichnen und wie sieht die Kennzeichnung in der Praxis aus?
Inhaltsverzeichnis
Warum müssen Allergene gekennzeichnet werden?
Wie müssen Allergene gekennzeichnet werden?
Welche Allergene sind in Spirituosen zu kennzeichnen?
Wie sieht die Kennzeichnung in der Praxis aus?
Quellen
Warum müssen Allergene gekennzeichnet werden?
Die Kennzeichnungspflicht für Allergene basiert auf der Verordnung 1169/2011 vom 25.10.20111 betreffend die Information der Verbraucher. Diese Verordnung wird kurz als Lebensmittelinformationsverordnung oder LMIV bezeichnet. Im Erwägungsgrund 24 führt der Gesetzgeber aus, dass es wichtig sei dem
„Verbraucher Informationen zum Vorhandensein von Lebensmittelzusatzstoffen, Verarbeitungshilfen und sonstigen Stoffen oder Erzeugnissen, bei denen wissenschaftlich belegt ist, dass sie Allergien oder Unverträglichkeiten verursachen können, erhalten, damit insbesondere diejenigen Verbraucher, die unter einer Lebensmittelallergie oder -unverträglichkeit leiden, eine fundierte Wahl treffen und Lebensmittel auswählen können, die für sie unbedenklich sind.“
Die Kennzeichnungspflicht ist in Artikel 9 Abs. 1 Buchstabe c LMIV wie folgt normiert
„alle in Anhang II aufgeführten Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe sowie Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die Derivate eines in Anhang II aufgeführten Stoffes oder Erzeugnisses sind, die bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet werden und — gegebenenfalls in veränderter Form — im Enderzeugnis vorhanden sind und die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen;“
Wie müssen Allergene gekennzeichnet werden?
Die genaue Kennzeichnung von Stoffen die Allergien auslösen können ist in Artikel 21 der LMIV festgelegt. Grundsätzlich ist die Angabe der Allergene im Zutatenverzeichnis vorgesehen. Dabei sind die Allergene durch eine Hervorhebung vom Rest des Zutatenverzeichnisses eindeutig abzuheben. Diese Hervorhebung kann z.B. durch eine andere Schriftart, Hintergrundfarbe, Unterstreichung, Großbuchstaben oder einen anderen Schriftstil erfolgen.
Da für Spirituosen kein Zutatenverzeichnis vorgesehen ist, muss die Kennzeichnung durch das Wort „Enthält“ gefolgt von der Bezeichnung des Allergie auslösenden Stoffes erfolgen.
Weist die Bezeichnung des Lebensmittels für sich bereits eindeutig auf den Allergie auslösenden Stoff hin, so ist die oben genannte Kennzeichnungsverpflichtung hinfällig. Diese eindeutige Bezeichnung eines Lebensmittels ist beispielsweise bei einem Eierlikör oder einer Haselnuss-Spirituose gegeben, so dass der Hinweis auf die Allergene Ei oder Haselnuss entfallen kann.
Nach Artikel 13 Abs. 2 LMIV müssen die Angaben zu den Allergenen auf der Verpackung oder dem Etikett in einer Schriftgröße erfolgen, deren x-Höhe mindestens 1,2mm beträgt und die eine gute Lesbarkeit sicherstellt. Ob die Angabe auf dem Front- oder Rückenetikett erfolgt, bleibt dem Hersteller überlassen. Unklar ist, ob eine Kennzeichnung allein auf einer Umverpackung (Tube oder Geschenkdose) ausreichen würde. Da das Lebensmittel auch ohne diese Umverpackung gehandelt und über einen längeren Zeitraum weiterverwendet werden könnte, ist die Kennzeichnung allein auf einer Umverpackung nicht empfehlenswert.
Welche Allergene sind in Spirituosen zu kennzeichnen?
Grundsätzlich sind die nachfolgenden Allergene zu kennzeichnen, welche für etwa 90% aller Lebensmittelunverträglichkeiten verantwortlich sind:
- Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon)
- Krebstiere
- Eier
- Fisch
- Erdnüsse
- Soja
- Milch und Milchprodukte (einschließlich Laktose)
- Schalenfrüchte (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Cashew, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss und Queenslandnuss)
- Sellerie
- Senf
- Sesamsamen
- Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10mg/l
- Lupinen
- Weichtiere
Bei Spirituosen gibt es drei Ausnahmen, bei denen die Pflicht zur Kennzeichnung entfällt:
- Getreide, dass der Herstellung alkoholischer Destillate einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs dient
- Molke zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs
- Nüssen zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs
Daher entfällt für ein Destillat aus z.B. Getreide oder Haselnuss die Kennzeichnungspflicht. Betroffen davon sind bspw. Korn, Whisky und Wodka (sofern aus Getreide destilliert).
Wie sieht die Kennzeichnung in der Praxis aus?
Viele Hersteller sehen inzwischen die Kennzeichnung standardmäßig auf ihren Produkten vor. Insbesondere bei Wein und weinhaltigen Getränken gehört die Kennzeichnung von Sulfiten wie selbstverständlich dazu. Einige Hersteller gehen dazu über, freiwillig ein Zutatenverzeichnis auf ihren Produkten vorzusehen. In diesem freiwilligen Zutatenverzeichnis sind wie eingangs beschrieben enthaltene Allergene hervorzuheben.
Schwierigkeiten gibt es eher noch bei Spirituosen, die außerhalb der EU produziert worden sind. Hier findet sich mitunter gar kein deutsches Wort auf der Verpackung oder dem Etikett und ob die Kennzeichnung mit den Allergenen den EU-Normen entspricht, darf doch mitunter angezweifelt werden. Grundsätzlich sind in diesem Fall die Importeure dieser Spirituosen für eine gesetzeskonforme Kennzeichnung verantwortlich. Als Konsument mit einer Lebensmittelunverträglichkeit empfiehlt sich aber in dem jedem Fall eine gute Portion gesunder Menschenverstand, um jedes Risiko auszuschließen.
In einigen Fällen ist die Kennzeichnung mit Allergenen schlecht lesbar, da diese unauffällig in einem sehr langen Fließtext verschwindet oder die Schriftart nicht besonders lesefreundlich ist. Einige Beispiele der Kennzeichnung mit Allergenen auf Spirituosen zeigen wir Ihnen in dem folgenden Bild.
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Quellen
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