Blutwurz - Spirituose mit geschützter geografischer Angabe aus Deutschland


Die technische Unterlage zur Registrierung der geografischen Angabe wurde am 13.02.2008 unter dem Aktenzeichen PGI-DE-02061 bei der Europäischen Kommission hinterlegt. Der Name Blutwurz ist auf den blutroten Saft der Tormentillwurzel zurückzuführen. Der Wurzelstock selbst ist gelblich-weiß, beim Anschneiden tritt jedoch ein blutroter Saft aus.

Eigenschaften des Blutwurz


Die wesentlichen Eigenschaften des Blutwurz sind

- Alkoholgehalt mindestens 35 % vol
- Mindestzuckergehalt 100g je Liter
- braune bis rotbraune Farbe
- herber, adstringierender bis leicht bitterer Geschmack der Tormentillwurzel
- Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs oder Destillat landwirtschaftlichen Ursprungs
- Trinkwasser zur Herabsetzung auf Trinkstärke

Aufgrund seiner Eigenschaften wird der Blutwurz als Spirituose in die Kategorie Likör eingeordnet. Sein typischer Alkoholgehalt liegt zwischen mindestens 35 % vol und 50 % vol, wobei keine Obergrenze definiert ist.

Eigenschaften des Blutwurz

Besondere Merkmale des Blutwurz sind

- Herstellung der Mazerate erfolgt ausschließlich in Deutschland
- Wurzelstock der Tormentillpflanze stammt ausschließlich aus Deutschland
- herber bis leicht bitterer Geschmack

Die Herabsetzung der hochprozentigen Alkoholauszüge auf Trinkstärke durch die Zugabe von Wasser, die Abfüllung auf Flaschen oder andere Verkaufsbehälter, die Verpackung und die Etikettierung ist auch außerhalb Deutschlands zulässig.

Herstellung des Blutwurz

Für die Herstellung von Blutwurz sind im Wesentlichen drei Arbeitsschritte erforderlich.

1. Schritt

Nach der sorgfältigen Ernte und Reinigung der Tormentillwurzeln müssen diese im ersten Arbeitsschritt zerkleinert. Dabei wird ggf. etwas Wasser zugefügt und auch die Beigabe von weiteren Kräutern ist durchaus üblich. Allerdings muss dann sichergestellt sein, dass diese Kräuter den vorherrschenden Blutwurzgeschmack nicht beeinträchtigen.

2. Schritt

Die Mischung aus zerkleinerten Wurzeln und Kräutern wird mit Hilfe von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs oder Destillat landwirtschaftlichen Ursprungs einer Mazeration unterzogen. Der Alkohol entzieht dabei der Tormentillwurzel und den beigefügten Kräutern die Aromen.

Das entstandene Alkoholmazerat kann für einen bestimmten Zeitraum in geeigneten Behältern gelagert werden und dabei ruhen und reifen.

Abschließend wird dem Alkoholmazerat die für einen Likör erforderliche Menge an Zucker oder anderen süßenden Erzeugnissen beigefügt und durch Rühren miteinander vermengt. Der Zuckergehalt muss dabei mindestens 100g je Liter Fertigerzeugnis erreichen.

3. Schritt

Das hochprozentige Mazerat muss durch die Zugabe von Wasser auf die Trinkstärke eingestellt werden. Das fertige Getränk muss auf Flaschen oder andere Trinkbehältnisse abgefüllt werden und diese müssen verschlossen, etikettiert und verpackt werden.

Der letzte Arbeitsschritt darf als einziger teilweise oder vollständig außerhalb des geografischen Gebietes vorgenommen werden.

Vorschriften zur Bezeichnung von Blutwurz

Die Bezeichnung Blutwurz darf nach dem geltenden Unionsrecht ausschließlich mit den nachstehend geregelten Begriffen ergänzt werden oder mit Begriffen, die bereits nachweislich vor dem 20. Februar 2008 gebräuchlich waren

Ergänzung um eine geografische Angabe

Oft wird „Blutwurz“ mit dem Namen einer Region oder eines Ortes, die bzw. der in Deutschland liegt, in den Verkehr gebracht (z. B. Bayerischer Blutwurz; Bayerwald Blutwurz, Bad Kötztinger Blutwurz, Schwarzwälder Blutwurz, Blutwurz aus dem Erzgebirge etc.). In diesem Falle wird der Blutwurz in diesen genannten Regionen oder Orten hergestellt. Die zur Herstellung verwendeten Tormentillwurzeln stammen in diesen Fällen in der Regel aus diesen Regionen oder Orten, es dürfen jedoch auch Tormentillwurzeln aus anderen Regionen Deutschlands verwendet werden. Die Hersteller von regionalen Erzeugnissen, die Tormentillwurzeln aus den Regionen, welche die Verkehrsbezeichnung ergänzen, verwenden, können auf diese Herkunft in der Etikettierung hinweisen.

Ergänzung um eine Angabe zur Reifung

Wird die Bezeichnung „Blutwurz“ um Reifungs-, Alterungs- oder Lagerungsangaben ergänzt, so müssen die Erzeugnisse mindestens 6 Monate reifen oder lagern.

Für Altersangaben gilt Folgendes:

Bei Reifung von 6 Monaten darf das Produkt als „gereift“ bezeichnet werden.

Bei Reifung von mindestens einem Jahr darf das Produkt als „alter“ (in konjugierter Form unter Voranstellung vor die Verkehrsbezeichnung „Blutwurz“) bezeichnet werden.

Ergänzung um eine Qualitätsangabe

Wird die Bezeichnung „Blutwurz“ um Qualitätsangaben (z. B. „feiner“, „Edel- ", „Tafel-“) ergänzt, so müssen die Erzeugnisse sich gegenüber Standarderzeugnissen deutlich in der Qualität abheben. Beispiele hierfür wäre die Verwendung einer größeren Menge Tormentillwurzeln im Verhältnis zur eingesetzten Alkoholmenge zur Mazeration oder eine Reifung in Eichenholzbehältnissen oder anderen Gefäßen (Steinzeug oder Tonkrug).

Ergänzung um eine Herkunftsangabe

Erzeugnisse, die im selben Betrieb vollständig hergestellt, also dort mazeriert, mit Wasser auf Trinkstärke herabgesetzt und abgefüllt worden sind, dürfen die Zusatzangabe „hergestellt und abgefüllt in der Brennerei“, sofern es sich um eine Brennerei handelt oder die Zusatzangabe „Eigene Herstellung und Abfüllung“ tragen.

Ergänzung um eine erklärende Bezeichnung

Um die Verbraucherinnen und Verbraucher zu informieren, dass es sich bei Blutwurz – im Unterschied zu Bärwurz und zu anderen ebenfalls aus der Blutwurzel hergestellten extraktarmen Spirituosen – immer um einen Likör handelt, dürfen die Hersteller von Blutwurz in Ergänzung zur Verkehrsbezeichnung „Blutwurz“ zusätzlich in der Etikettierung Bezeichnungen wie z.B. „Likör“, „Kräuter-Likör“ oder ähnliche Bezeichnungen aufbringen.

Herkunft und Tradition des Blutwurz

Blutwurz ist eine geografische Angabe für eine in Deutschland hergestellte Spirituose. Wird die Bezeichnung Blutwurz um eine geografische Angabe, wie eine Stadt, eine Region oder ein Bundesland ergänzt (z.B. Bayerischer Blutwurz), so muss der Blutwurz in der genannten Stadt, Region oder dem Bundesland hergestellt werden. Die zur Herstellung verwendeten Tormentillwurzeln können jedoch auch aus anderen Regionen Deutschlands stammen und die Abfüllung, Etikettierung und Verpackung darf gänzlich außerhalb des geografischen Gebietes erfolgen.

In Deutschland hat die Herstellung von Blutwurz in verschiedenen Regionen eine lange Tradition. Diese Tradition geht mindestens auf das 17. Jahrhundert zurück, in dem Blutwurz bereits als alkoholisch-wässerige Lösung insbesondere für Heilzwecke bisweilen aber auch als Genussmittel Verwendung fand. Entstanden ist diese Tradition insbesondere in den Regionen, in denen die Tormentillpflanze und ihr Rhizom (Wurzelstock) natürlicherweise wachsen und somit als Rohstoff für die Verarbeitung zu Heilzwecken und als Genussmittel zur Verfügung standen.

Am bekanntesten ist der Blutwurz aus dem Bayerischen Wald. Daneben finden sich aber auch Produkte aus anderen deutschen Mittelgebirgen wie dem Harz, dem Vogtland, sowie aus dem Schwarzwald, dem Thüringer Wald und dem Fichtel- und Erzgebirge.

Die regionale Verankerung der Spezialität Blutwurz als Kulturgut zeigt sich allein schon daran, das viele Gaststätten und Restaurants einen Blutwurz auf ihren Getränke- oder Speisekarten anbieten. Über die traditionelle Herstellung in kleinen, handwerklich betriebenen Brennereien wird regelmäßigen in der lokalen und regionalen Presse berichtet.

Besonders in Regionen mit zahlreichen Herstellern, beschäftigen sich auch Museen und Ausstellungen mit der Tradition der Herstellung von Blutwurz und der Verwendung der Wurzel als Heil- und Genussmittel.