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Deutscher Weinbrand – Spirituose mit geschützter geografischer Angabe



„Deutscher Weinbrand“ wird ausschließlich in Deutschland auf der Basis von „Branntwein“ (Destillat aus Wein oder Brennwein, erneut destilliertes Wein-Rohdestillat; diese Erzeugnisse werden im Folgenden mit „Weindestillate“ als synonyme Bezeichnung für Branntweine zusammengefasst) hergestellt. Die Branntweine (Weindestillate) müssen zu mindestens 85 % in Deutschland hergestellt (destilliert) werden. Zur Destillation werden ausschließlich Weine oder Brennweine aus nach EUWeinrecht klassifizierten Rebsorten verwendet. Die sich daran anschließende Reifung der Branntweine (Weindestillate) in Eichenholzfässern, das Blending der Branntweine (Weindestillate) und ggf. der Zusatz von Typagestoffen (Bonifikateuren) müssen in Deutschland erfolgen.

Eigenschaften des deutschen Weinbrands

- Vorhandener Alkoholgehalt der gewonnenen Branntweine (Weindestillate): weniger als 86 % vol.

- Vorhandener Alkoholgehalt der trinkfertigen Weinbrände: mindestens 38 % vol.

- Höhere Alkohole: Das Erzeugnis muss eine Gesamtmenge an den höheren Alkoholen Isobutanol, 1-Propanol und Isoamylalkohole von mehr als 150 Gramm je Hektoliter reinen Alkohols enthalten.

- Ursprung der Branntweine (Weindestillate): ausschließlich aus nach EU-Weinrecht klassifizierten Rebsorten

- Klarheit: klar, glanzhell

- Farbe: je nach den verwendeten Eichenholzfässern goldgelb bis goldbraun

- Geruch: weinbrandtypisch weich und mild, d. h. vollaromatisch nach Weinbukettstoffen, typische Holzlagernoten.

- Geschmack: weinbrandtypisch weich, mild und von der Holzfasslagerung herrührende Geschmacksnoten wie z. B. Vanille.

- Verwendete sonstige Zutaten neben Weinen bzw. Branntweinen (Weindestillaten):

- Bestimmte, genau festgelegte süßende Erzeugnisse, auch karamellisiert, zur Geschmacksabrundung und ggf. Farbegalisierung (maximal 20 Gramm je Liter Fertigware, berechnet als Invertzucker)

- mit Weindestillat hergestellte Auszüge aus getrockneten Pflaumen, grünen (unreifen) Walnüssen, auch getrocknet, oder getrockneten Mandelschalen, auch geröstet, als Typagestoff und Wasser zur Herabsetzung auf Trinkstärke.

Merkmale des deutschen Weinbrands

- „Deutscher Weinbrand“ wird in Deutschland aus Branntweinen (Weindestillaten), die durch Destillation zu weniger als 86 % vol gewonnen wurden, hergestellt. Das EUSpirituosenrecht hingegen erlaubt für die Herstellung von Brandy oder Weinbrand auch Weindestillat, das zu weniger als 94,8 % vol destilliert wurde, sofern dieses Destillat höchstens 50 % des Alkoholgehalts des Fertigerzeugnisses ausmacht. Eine niedrigere Destillationsobergrenze führt zu einem höheren Anteil an flüchtigen Bestandteilen. Die verwendeten Branntweine (Weindestillate) stammen aus Rebsorten, die nach dem EUWeinrecht klassifiziert sind.

- Mindestens 85 % der für die Herstellung von "Deutscher Weinbrand" verwendeten Branntweine (Weindestillate) müssen in Deutschland gebrannt (destilliert) worden sein. Für die Geschmacksprägung eines Weinbrandes kommt es neben der Brennkunst entscheidend auch auf die Zusammenstellung (Blending) der Destillate an.

- „Deutscher Weinbrand“ enthält eine Gesamtmenge an den höheren Alkoholen Isobutanol, 1-Propanol und Isoamylalkohole von mehr als 150 Gramm je Hektoliter reinen Alkohols. Demgegenüber sieht das EUSpirituosenrecht für Weinbrand oder Brandy einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von lediglich mindestens 125 g je Hektoliter reinen Alkohols vor, wobei EU-spirituosenrechtlich zu den flüchtigen Bestandteilen noch weitere Stoffe als Isobutanol, 1-Propanol und Isoamylalkohole zählen.

- „Deutscher Weinbrand“ hat einen Mindestalkoholgehalt von 38 % vol., der somit höher ist als der für Weinbrand EU-rechtlich vorgeschriebene Mindestalkoholgehalt von 36 % vol, was die sensorischen Merkmale des Weinbrandes verstärkt.

- Die Mindestreifezeit der für „Deutscher Weinbrand“ verwendeten Branntweine (Weindestillate) beträgt 12 Monate in Eichenholzfässern mit einem Fassungsvermögen von unter 1.000 Litern. Das EU-Spirituosenrecht schreibt für Brandy oder Weinbrand im Falle der Verwendung von Eichenholzfässern mit einem Fassungsvermögen von unter 1.000 Litern lediglich eine sechsmonatige Mindestreifezeit vor. Größere Eichenholzfässer (sog. Tonneaux), die das EU-Spirituosenrecht für Brandy oder Weinbrand erlaubt, werden nicht verwendet. Je kleiner das Fassungsvermögen in einem Holzfass ist, desto größer ist die Weindestillatmenge, die proportional direkt mit dem Lagerholz in Kontakt kommt und somit intensivere Lagerholznoten annehmen kann.

- „Deutscher Weinbrand“ wird nur mit den folgenden Erzeugnissen ausschließlich zur Geschmacksabrundung gesüßt: Halbweißzucker, Zucker oder Weißzucker, raffinierter Zucker, raffinierter Weißzucker oder Raffinade, Flüssigzucker, Invertflüssigzucker oder Invertzuckersirup. Diese Erzeugnisse erfüllen die spezialrechtlich festgelegten Beschaffenheitsbedingungen. Sie dürfen zum Süßen von „Deutscher Weinbrand“ jeweils auch in karamellisierter Form verwendet werden. Der Gesamtgehalt an Zucker, als Invertzucker berechnet, beträgt in einem Liter des trinkfertigen Erzeugnisses nicht mehr als 20 Gramm.

- Für das Erzeugnis „Deutscher Weinbrand“ werden als sog. Typagestoffe oder Bonifikateure nur mit Weindestillat hergestellte Auszüge aus getrockneten Pflaumen, grünen (unreifen) Walnüssen, auch getrocknet, oder getrockneten Mandelschalen, auch geröstet, verwendet. Andere Typagestoffe, die z. B. in Deutschland für das Gattungsprodukt „Weinbrand“ zulässig sind, nämlich mit Weindestillat aus Eichenholzspänen hergestellte Auszüge, werden nicht verwendet.

- Der bei Weinbränden EU-rechtlich zulässige Farbstoff Zuckerkulör wird für „Deutscher Weinbrand“ nicht verwendet.

- Trinkfertiger „Deutscher Weinbrand“ darf in Behältnissen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn das Behältnis mit einer amtlichen Prüfungsnummer versehen ist, die nach dem auf nationaler Ebene spirituosenrechtlich vorgeschriebenen Verfahren vergeben wird.

Herstellung des deutschen Weinbrands

Je nach Hersteller bzw. je nach Brennerei umfasst das Verfahren zur Gewinnung der Spirituose „Deutscher Weinbrand“ beim einzelnen Hersteller unterschiedlich viele Arbeitsschritte.

Einige Hersteller der Spirituose „Deutscher Weinbrand“ sind Brennereien, die mit Weingütern verbunden sind, also in bestimmten Weinanbaugebieten Deutschlands angesiedelt sind. Diese Hersteller stellen in einem ersten Arbeitsschritt aus selbst angebauten Weintrauben einen Wein oder einen Brennwein her.

Andere Hersteller sind in Deutschland angesiedelte Weinbrennereien, die zunächst Weine oder Brennweine im Inund Ausland kaufen. Für diese stellt die Destillation der Weine oder Brennweine der erste Arbeitsschritt dar.

Wieder andere Hersteller kaufen auch im Ausland hergestellte WeinRohdestillate oder ungereifte WeinFeindestillate zu, die sie eventuell erneut zu weniger als 86 % vol destillieren. Der Anteil an im Ausland hergestellten Branntweinen (Weindestillaten) darf bei „Deutscher Weinbrand“ nicht mehr als 15 % betragen.

Die Destillation der Weine oder Brennweine erfolgt heute nach unterschiedlichen Destillationsverfahren und mit unterschiedlichen Destillationsgeräten.

Teilweise wird noch immer das traditionelle zweistufige diskontinuierliche Brennverfahren in relativ kleinen Kupferbrennblasen angewandt.

Teilweise wird der Wein oder Brennwein in sog. Abfindungsbrennereien destilliert. Diese dürfen nach dem Verbrauchsteuerrecht nur über Brennblasen mit Verstärkerböden verfügen, so dass in diesem Falle der Wein einzügig destilliert wird.

Daneben wird der Wein oder der Brennwein teilweise auch in größeren Brennblasen mit oder ohne Verstärkerböden ein- oder zweimal destilliert oder kontinuierlich in Kolonnengeräten.

Nicht mehr so häufig wie in der Vergangenheit ist der Kauf von Rohbrand aus Wein mit einem Alkoholgehalt von ca. 70 Volumenprozent, der nur noch einmal zu Feinbrand destilliert wird.

Als nächsten Arbeitsschritt wird das Weindestillat für mindestens 12 Monate in Eichenholzfässern mit einem Fassungsvermögen von unter 1000 l gelagert. Bedingt durch die besonderen Eigenschaften des Holzes entstehen bei der Lagerung allmählich die Bukettund Aromastoffe und der Weinbrand erhält seine gelb- bis goldbraune Färbung. Da jedes Holzfass unterschiedlich ist, können die Destillate während der Reifezeit mehrmals untereinander gemischt (sog. Vermählung oder Blending der Destillate) werden.

Sobald die Destillate ausgereift sind, werden sie ggf. nochmals gemischt, indem Destillate unterschiedlicher Herkunft und Jahrgänge vom Brennmeister zu einer richtigen Mischung zusammengestellt werden.

Die eichenholzgelagerten Branntweine (Weindestillate) können nach Abschluss der Reifezeit zur Geschmacksabrundung mit einem im Abschnitt „Besondere Merkmale“, 5. Spiegelstrich, aufgeführten süßenden Erzeugnis versetzt werden. Der Zuckergehalt, berechnet als Invertzucker, darf im trinkfertigen Erzeugnis, maximal 20 Gramm je Liter Fertigware betragen. Wird das süßende Erzeugnis in karamellisierter Form dem gereiften Weindestillat zugegeben, dient es auch zur Farbegalisierung.

Daran schließt sich ggf. die Typisierung des Weinbrandes und Abrundungsaromatisierung an, indem dem Weindestillat ein Auszug aus getrockneten Pflaumen, grünen (unreifen) Walnüssen, auch getrocknet, oder getrockneten Mandelschalen, auch geröstet, zugegeben wird. Diese Auszüge (sog. Typagestoffe oder Bonifikateure) werden unter Verwendung von Weindestillaten, die zu weniger als 86 % vol destilliert wurden, gewonnen. Sodann wird dieses ggf. gesüßte und ggf. mit einem Pflaumen-, Walnuss- oder Mandelschalenauszug versetzte Weindestillat auf Trinkstärke mit Wasser herabgesetzt.

Als vorletzter Arbeitsschritt wird das ggf. gekühlte Produkt ggf. filtriert und in Flaschen oder andere geeignete Behältnisse gefüllt. Als letzter Arbeitsschritt werden die Behältnisse etikettiert und verpackt.

Vor der Etikettierung muss das zur Erlangung einer amtlichen Prüfnummer vorgesehene, bundesrechtlich detailliert festgelegte amtliche Prüfverfahren durchgeführt werden. Bei diesem Prüfverfahren handelt es sich um ein chemisch-analytisches und sensorisches Prüfverfahren.

Angaben zum geografischen Gebiet des deutschen Brandweins

Die Herstellung von „Weinbrand“ hat in Deutschland eine lange Tradition und Geschichte. Erste Zeugnisse des Weinbrennens in Europa gehen auf das 12. Jahrhundert zurück. Um 1250 ist die Kenntnis des Weinbrennens zuerst auf dem Seeweg, dann über das Handelszentrum Brügge in Flandern nach Deutschland gelangt. Seit 1365 gibt es in Süd- und Mitteldeutschland nachweislich den Namen „Weinbrenner“, der aus dem Berufszum Familiennamen geworden war. Schon 1321 handelt eine Handschrift in Heidelberg von „gebrennit win“.

Bereits 1587 gründeten deutsche Weinbrenner in Breslau eine Berufszunft bzw. berufsständische Vereinigung. Im 19. Jahrhundert gründeten sich in Deutschland immer mehr Weinbrennereien.

Im Weingesetz von 1909 wird der in Deutschland hergestellte Weinbrand erstmals gesetzlich geregelt und hierfür die Verkehrsbezeichnung „Deutscher Kognak“ (Kognak in deutscher Schreibweise) vorgeschrieben. Das änderte sich nach dem Ersten Weltkrieg, als nämlich durch den Versailler Vertrag von 1919 das Wort „Cognac“ für deutsche Erzeugnisse nicht mehr verwendet werden durfte. Der Gesetzgeber übernahm dafür im Weingesetz von 1923 auf Vorschlag des Verbandes Deutscher Weinbrennereien die Bezeichnung „Weinbrand“.

Deutscher Weinbrand war und ist bis heute die einzige Spirituosenkategorie, die vor einer Vermarktung in einem amtlichen Prüfverfahren kontrolliert und mit einer amtlichen Prüfnummer versehen ist.

Die große Anzahl der deutschen Weinbrennereien, die Besonderheiten der Produktkategorie „Weinbrand“ bzw. „Deutscher Weinbrand“ haben dazu geführt, dass es in Deutschland von 1893 bis 1990 mit dem Verband Deutscher Weinbrennereien e. V. einen eigenständigen Wirtschaftsverband gab.

Die Bezeichnung „Deutscher Weinbrand“ wurde nachweislich seit Anfang des 20. Jahrhunderts in Deutschland verwendet, wie zahlreiche Etikettenbeispiele und Anzeigen der jeweiligen Marktführer dieser Erzeugnisse beweisen.

Seit 15. Dezember 1989, d.h. mit der Geltung der erste SpirituosenVerordnung (EWG) Nr. 1576/89 ist die Bezeichnung „Deutscher Weinbrand“ EU-weit als geografische Angabe geschützt. Die am 20. Februar 2008 in Kraft getretene zweite SpirituosenVerordnung (EG) Nr. 110/2008 bestätigte diesen Schutz als geografische Angabe.