Freiheit für den Pfeffi – warum nicht jeder Ossi im Westen ankommt


Pfeffi ist nach wie vor ein typisches Ossi-Getränk

Vor etwa einem Monat haben wir in unserem Blog über Pfefferminzlikör berichtet, u.a. auch über die ungewöhnliche Vorliebe der Ost-Deutschen für dieses Getränk. Im Rahmen einer Serie zum demnächst bevorstehenden Tag der Deutschen Einheit, der dieses Jahr in Frankfurt am Main begangen wird, hat Steffen Rebhahn vom Hessischen Rundfunk das Thema unter dem Titel „Hessen pfeift auf DDR-Kultgetränk“ aufgegriffen. In Berlin und im ganzen Ostteil der Republik hat dieser von allen nur Pfeffi genannte Likör längst Kult-Status erreicht. Wer aber in München, Frankfurt oder Hamburg nach einem Pfeffi fragt, der bekommt nur Schulterzucken als Antwort. Und auch der Autor des Hessischen Rundfunks kann trotz Befragung von Hersteller, Gastronom und Marketing-Experte keine Antwort liefern. Woran also liegt es, dass dieses Szene-Getränk aus dem Osten im Westen partout nicht ankommen will?

Was meint man eigentlich, wenn man Pfeffi sagt?

Eine ganz einfache Erklärung gibt es natürlich nicht. Und leider müssen wir auch etwas weiter ausholen, um das Problem rund um den Pfeffi-Likör zu verdeutlichen. Wenn vom „Pfeffi“ die Rede ist, dann haben viele den „Goldene Aue Pfefferminz“ vor Augen. Eine kurze Recherche bei Google oder Facebook wird dies jedem bestätigen. Dieses Produkt stammt aus dem Hause der Nordbrand Nordhausen GmbH, welche am Rande des Harzes im Norden Thüringens ihren Sitz hat. Unter der Linie „Goldene Aue“ führt man eine ganze Reihe von Likören mit einem Alkoholgehalt zwischen 16%vol. und 20%vol. Warum zwischen Kirschlikör und Apfelkorn ausgerechnet der Pfefferminzlikör zu einem absoluten Bestseller wurde, ist dem Außenstehenden heute nur noch schwer nachvollziehbar. Jedenfalls ist die Nordbrand Nordhausen GmbH eine 100%ige Tochter der Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien GmbH. Mit Kenntnis dieser Eigentumsverhältnisse stellt sich aber die Frage, warum sich die Nordbrand Nordhausen GmbH laut dem eingangs erwähnten Artikel des Hessischen Rundfunks keine teure Werbekampagne leisten können sollte.

Pfefferminzlikör im Dschungel des Markenrechts

Eine erste sinnvolle Maßnahme wäre es, dem Likör ein modernes Etikett mit dem Namen „Pfeffi“ zu verpassen. Schließlich wird unter der Domain pfeffi.ch das Pfefferminzgetränk aus Nordhausen, das ja eigentlich nicht „Pfeffi“ heißt, fleißig als solcher beworben. Das klingt einfach, ist es aber nicht! Denn „Pfeffi“ ist seit dem 8. Februar 1991 eine eingetragene Marke für Liköre und Spirituosen von Kerstin G. aus Eisfeld, eine Stadt ganz im Süden von Thüringen. Und diese Dame vertreibt tatsächlich einen Likör unter dem Namen „Pfeffi“, den man allerdings selbst im Internet mit Argus-Augen suchen muss. Wenn man aber schon bei der Recherche rund um den „Pfeffi“ ist, dann fällt schnell ein weiteres ganz unangenehmes Stichwort: Abmahnung. Bei der Markenrecherche stellt sich nämlich heraus, dass der Begriff „Pfeffi“ noch für weitere sogenannte Nizza-Klassen beantragt wurde. So hat es im August 2006 ein Dr. Viggo W. aus Eisfeld versucht und ein Wilfried O. aus Leipzig geschafft, das Wort „Pfeffi“ für die Organisation und Durchführung von sportlichen und kulturellen Veranstaltungen zu schützen. Wilfried O. aus Leipzig hat sich ganz dem Vertrieb der Pfeffi-Bonbons, ebenfalls ein Ost-Klassiker verschrieben. Dr. Viggo W. aus Eisfeld hat sich, trotz der fehlgeschlagenen Eintragung, einen Namen als Abmahner gemacht. Veranstalter von sogenannten „Pfeffi-Partys“ haben von ihm Post erhalten, mit dem Hinweis, dass die Nutzung des Begriffs „Pfeffi“ für Veranstaltungen seiner Zustimmung bedürfe. Um einem gerichtlichen Konflikt aus dem Weg zu gehen, sollten die Abgemahnten eine Warenzeichennutzungsgebühr an ihn entrichten. Wie viele ahnungslosen Gastronomen und Veranstalter die Gebühr entrichtet haben, ist nicht mehr nachvollziehbar. Gegen dieses Geschäftsmodell hat sich die Markeneigentümerin Kerstin G. aus Eisfeld vor Gericht verwahrt. Vor dem Landgericht Meiningen musste sich im Sommer 2011 einer der Abmahner von „Pfeffi“-Partys wegen Betrugs verantworten. Zwischen dem angeblichen Markeninhaber und Kerstin G. kommt es zum Showdown. Letztlich wurde das Verfahren gegen den Angeklagten, der die Markenrechte am „Pfeffi“ zu Unrecht für sich in Anspruch nahm, gegen die Zahlung von 800 Euro eingestellt. Welche Summe er durch die Abmahnungen eingetrieben hat, blieb unbekannt.

Das Verhältnis zwischen Recht haben und Recht bekommen

Diese Konstellation und die Verwirrung um die Markenrechte sind dem Durchbruch des Pfeffis in den Westen jedenfalls nicht gerade förderlich. Welcher Gastronom und Veranstalter möchte sich dennwegen eines Pfefferminzlikörs eine Abmahnung einhandeln? Da wird es hüben wie drüben nicht viele geben, so dass man mit Vorsicht die Finger von dem heißen Eisen lässt. Auf der anderen Seite sollte auch die Praxis der Abmahnungen kritisch hinterfragt werden. Denn vielen gut gemeinten Ansinnen wird durch eine Abmahnung im wahrsten Sinne des Wortes das Licht ausgeblasen. Wieso sollten jemandem die Marken-Rechte an einer Pfeffi-Party zustehen, wenn er selbst nie eine Pfeffi-Party veranstaltet hat? Diese Abmahn-Praxis ist ein westdeutsches Kind und so werden die Schwierigkeiten rund um den Pfeffi zu einem gesamtdeutschen Problem.

CONALCO fordert: Freiheit und Einigkeit für und mit den Pfeffi!

Was man in der Politik im Wendejahr 1989/1990 geschafft hat, das sollte doch in der freien Wirtschaft auch möglich sein. Wir fordern die deutschen Hersteller und Markeninhaber von Pfefferminzlikör a la „Pfeffi“ auf, sich an einen Runden Tisch zu setzen. Die Schwierigkeiten mit dem grünen Likör sind unserer Meinung nach zur Zufriedenheit aller Beteiligten lösbar. Dann wird auch in Hessen nicht mehr auf den „Pfeffi“ gepfiffen.

Frei nach dem Motto: Wer Freiheit liebt, und Einigkeit, der trinkt auch mal 'ne Kleinigkeit!