„Inländerrum“ wird in allen Regionen der Republik Österreich hergestellt.
Eigenschaften des Inländerrums
- Alkoholgehalt: mindestens 38 %vol, handelsüblich sind zudem Alkoholstärken bis 80 %vol
- Gesamt - Trockenextrakt: nicht mehr als 2 g/l
- Gesamtgehalt an Ethylacetat (aus Essenz und alkoholischer Basis)
bezogen auf Fertigerzeugnis: nicht mehr als 240 mg/100 ml ; Inländerrum
mit einer Alkoholstärke ab 60 %vol: nicht mehr als 300 mg/100 ml.
- Klarheit: klar
- Farbe: rum- bis rötlichbraun, kann auch ungefärbt in Verkehr gebracht werden
Merkmale des Inländerrums
Inländerrum erinnert in seiner Aromatik, mit Anklängen an vor allem
Vanille- und Esternoten an hocharomatischen Rum, ohne mit herkömmlichem
Rum (Kategorie 1 des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 110/2008)
verwechselbar zu sein. In seiner Art einzigartig, repräsentiert
Inländerrum einen eigenständigen Aromatypus der unwillkürlich an
Österreich denken lässt und sich vor allem durch seinen hohen
Wiedererkennungswert auszeichnet.
Inländerrum ist eine traditionelle österreichische Spirituose mit einer
vermutlich mehr als 250 jährigen Geschichte. Gesichert lässt sich
Inländerrum, den Quellen zufolge bis ins 19. Jahrhundert
zurückverfolgen. So wird „Inländerrum“ bereits in der allerersten
Ausgabe des Österreichischen Lebensmittelbuches, im III. (Schluss-) Band
des Codex alimentarius Austriacus (Wien 1917, Verlag der k. k. Hof- und
Staatsdruckerei) hochoffiziell in Kapitel IL – „Spirituosen“ erwähnt.
Die nähere Beschreibung und Charakterisierung, mit einem
vorgeschriebenen Mindestalkoholgehalt von (damals) 40 Volumenprozenten
sowie dem auf 0,5 g in 100 cm³ begrenzten Estergehalt, auf
Essigsäureethylester berechnet, fußt offensichtlich auf einer bereits in
der Zeit zwischen 13. Oktober 1891 und 25. April 1898 - unter
Federführung von N. v. Lorenz (einem Mitglied der damaligen
wissenschaftlichen Kommission zum Entwurf eines Codex) - erstellten
Urfassung des Kapitels „Spirituosen und Essig“. Die Ursprünge von
Inländerrum reichen damit jedenfalls in eine Zeit vor 1891 zurück.
Entstanden ist Inländerrum also in einer Zeit als Österreich noch Zugang
zum Meer hatte und mit eigenen Schiffen Rum aus überseeischen Gebieten
ins Land holte. Da der Transport mit Schiffen unsicher, zeitaufwändig
und kostenintensiv war, wurden bald Versuche unternommen, auf Basis
verdünnten Sprits (Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs) unter
Zusatz von „Kunstrum-Essenzen“ oder anderen aromatischen Stoffen und
Zuckercouleur die Geruchs- und Geschmacksrichtung von Rum
nachzuempfinden. Von altersher in Österreich eingebürgert, hat sich das
ehemalige Kunstrumerzeugnis schrittweise zu der unverwechselbaren,
eigenständigen Spirituose weiter entwickelt, die unter der Bezeichnung
„Inländerrum“ nunmehr untrennbar mit dem geografischen Gebiet
Österreichs verbunden ist und die entsprechend den jeweiligen geheimen
Herstellerrezepturen zwar leicht unterschiedlich sein kann, stets aber
den unverwechselbaren charakteristischen Geruch und Geschmack von
„Inländerrum“ aufweist.
Mit seinem einzigartigen Namen, der einen festen Bezug zum „Inland“
Österreich herstellt und seiner typischen charakteristischen Geruchs-
und Geschmacksausprägung ist Inländerrum zu einem Markenzeichen für
Österreich geworden. Nicht zuletzt auch deshalb, weil Inländerrum von
jeher in Form von traditionellen Mehlspeisrezepturen aber auch
bestimmten Schokoladeerzeugnissen auch mit der österreichischen
Mehlspeisküche und dem Patisseriebereich untrennbar verbunden ist und
als Produkt „sui generis“ etwa aus den vorweihnachtlichen oder
winterlichen Backstuben nicht mehr wegzudenken ist. Inländerrum ist seit
dem neuerlichen Aufschwung des Tourismus nach 1955 weit über die
Grenzen Österreichs hinaus bekannt und besonders in den angrenzenden
Mitgliedstaaten äußerst beliebt. Im Übrigen ist Inländerrum das an Menge
und Umsatz bei weitem bedeutsamste Erzeugnis des industriellen
Spirituosensektors in Österreich.
Herstellungsverfahren des Inländerrums
Zur Herstellung von Inländerrum wird Rum gemäß Anhang II, Kategorie 1, lit. a Nummer i) der Verordnung (EG) 110/2008 verwendet.
Zur Geschmacksgebung wird ungefärbte, oder auch bereits gefärbte
Inländerrumessenz verwendet. Inländerrumessenz ist ein, ebenfalls auf in
Österreich gebranntem Rumdestillat aufgebauter, sehr
geschmacksintensiver, nicht zum unmittelbaren Genuss bestimmter
Grundstoff, der nach einem in Österreich weiter entwickelten
traditionellen Destillationsverfahren - je nach Herstellerrezeptur
leicht unterschiedlich - die ihm eigene sehr typische, charakteristisch
unverwechselbare Aromatik aufweist.
Zur Abrundung können gemäß Österreichischem Lebensmittelbuch, Kapitel B
23 auch traditionell verwendete Bonifikateure zugesetzt werden.
Der gesamte Alkohol des Fertigerzeugnisses ist ausschließlich Rum. Zu
keiner Zeit wird dem Erzeugnis oder einer seiner Komponenten
Fremdalkohol, insbesondere kein Alkohol im Sinne des Anhangs I Nummer 5
der Verordnung (EG) Nr. 110/2008, ob verdünnt oder unverdünnt, oder ein
nicht ausschließlich auf der Basis von Zuckerrohr gewonnenes Destillat
zugesetzt.
Die Rechtsvorschriften zum Inländerrum
„Inländerrum“ ist eine in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 110/2008
des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. Januar 2008 zur
Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von
Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und
zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 eingetragene, im Sinne
von Art. 20 etablierte, geografische Angabe.
Auf nationaler Ebene ist die Spezifikation von „Inländerrum“ im
Österreichischen Lebensmittelbuch in der jeweils geltenden Fassung, in
Kapitel B 23 - Spirituosen, veröffentlicht und von der Webseite
www.lebensmittelbuch.at abrufbar.
Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union - mit Auslaufen der
im Zuge der Beitrittsverhandlungen eingeräumten Übergangsfrist
31.12.1998 – wird „Inländerrum“ nach Österreichischem Lebensmittelbuch
III. Auflage, Kapitel B 23, Abschnitt 4.17.1.2. auf der Basis von
Rumalkohol (gemäß Verordnung EWG Nr. 1576/89, auf Rohstoffbasis von aus
der Verarbeitung von Zuckerrohr stammender Melasse, Sirup oder anderen
Rückständen der Zuckerrohrverarbeitung) hergestellt. Die Bezeichnung
„Inländerrum“ stellt einen festen Bezug zum „Inland“ Österreich her.
Inländerrum und Inländerrumessenz sind daher ausschließlich auf in
Österreich gebranntem Rumdestillat aufgebaut. Die Destillation und
Fertigstellung findet ausschließlich in Österreich statt.