Jagertee - Spirituose mit geschützter geografischer Angabe aus Österreich


Jägertee/Jagertee/Jagatee ist ein Likör auf Basis von - Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit - Tee (Schwarztee) und/oder Teeextrakt sowie - „Inländerrum“ als grundlegend essentiellen Bestandteilen. Im Unterschied zu herkömmlichen Likören wird Jägertee/Jagertee/Jagatee in der Regel mit heißem Wasser aufgegossen und dadurch auf Trinkstärke herabgesetzt. Der Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs wird auch als Neutralalkohol bezeichnet und wird überwiegend aus Getreide produziert.


Die wichtigsten Eigenschaften von Jagertee sind

- Alkoholgehalt von mindestens 22,5 % vol; höhergrädig als Konzentrat
- Mindestzuckergehalt von 100g je Liter
- Dunkel-rotbraune Farbe vom Schwarztee
- Geruch und Geschmack vom Inländerrum geprägt
- Aromen von Schwarztee und Zitrusfrüchten, sowie leicht würzige Noten von Zimt und Nelken
- Keine glühwein- oder glühmostartige Aromatisierung feststellbar


Besondere Merkmale des Jagertee

Jagatee wird im Gegensatz zu vielen anderen Likören und Spirituosen in der Regel mit heißem Wasser aufgegossen und heiß verzehrt. Ungeachtet seiner üblichen Verwendung als Heißgetränk kann Jägertee als ein Likör naturgemäß auch unverdünnt genossen werden. Der Jagertee wird in Gastronomiebetrieben, auf Ski- oder Almhütten oder auch Weihnachtsmärkten offen ausgeschenkt. Dort ist es handels- und verkehrsüblich, den Jagertee als fertig gemischtes Heißgetränk auszugeben. Für die Mischung werden verschiedene erhitzte Flüssigkeiten wie Wasser und Säfte verwendet. Der für abgefüllten Jagertee vorgeschriebene Mindestalkoholgehalt darf bei der Ausgabe als verzehrfertiges Heißgetränk auch unterschritten werden, ein Mindestalkoholgehalt von 7,5 % vol ist aber zu sicherzustellen.


Geschichte des Jägertee

Soweit es heute noch nachweisbar ist, geht der Begriff „Jägertee/Jagertee/Jagatee“ ursprünglich zurück auf ein als „Jagdtrank“ bezeichnetes Getränk, das erstmals im Jahr 1864 in einem Inserat eines österreichischen „Rosoglio- & Liqueur“-Herstellers mit Namen „Zur Gailthalerin“ auftaucht. Die Kombination aus dem Begriff „Jagdtrank“ und „Tee“ rührt daher, dass man das Getränk vorzugsweise als Heißgetränk in der kalten Jahreszeit verzehrte. Der daraus abgeleitete Begriff „Jagdtee“ wird seit dieser Zeit nachweislich für Getränke verwendet, die vorzüglich in der kalten Jahreszeit nach ausgiebigen Jagd- oder Sportausflügen die Menschen aufwärmte.

Im Laufe der Jahrzehnte wurde von nahezu allen österreichischen Spirituosenherstellern ein Jagertee ins Sortiment übernommen. Seit nunmehr über 50 Jahren finden sich in den Produktpaletten beinahe aller österreichischen Hersteller Getränke unter der Bezeichnung Jägertee/Jagertee/Jagatee.

Überregionale Bekanntheit erlange der Jägertee/Jagertee/Jagatee mit Einsetzen und zunehmender touristischer Entwicklung. In der Gastronomie, speziell auf Skihütten, in Ausflugsgegenden und auf verschiedenen Marktständen hat sich Jagertee zu einem äußerst beliebten Getränk zu winterlichen Anlässen entwickelt. Inzwischen ist der Jagertee untrennbar mit dem österreichischen Wintertourismus verbunden.

Der Jägertee zählt zu den bekanntesten Spirituosen in Österreich. Durch die Aufnahme dieses österreichischen Begriffes in die Wissens- und Diskussionsplattform „Austria Forum“ in der Kategorie Alltagskultur / „Heimatlexikon - Unser Österreich“ ist dieses auch belegt. Weiterhin zeugen diverse Prämierungen, sowohl auf europäischer Ebene (z.B. DLG Award in Gold der Deutschen LandwirtschaftsGesellschaft DLG, Goldmedaille beim World Spririts Award) als auch in den USA („Chairman’s Trophy“ der Ultimate Spirits Trophy) von der hohen Qualität und vom Ansehen das Jagatee. Seine internationale Bekanntheit ist unter anderem daran ersichtlich, dass etwa in Italien, Slowenien, Kroatien oder auch in Deutschland dem Jagatee nachempfundene Produkte wie bspw. der Hüttentee am Markt zu finden sind. Nicht zuletzt existieren auch im Internet zahlreiche Rezepte zur Herstellung jagateeähnlicher Produkte.

Auf den Alkoholgehalt berechnet trägt der Jagertee zu mehr als einem Drittel der gesamten österreichischen Produktion an Spirituosen bei. Der überwiegende Teil davon wird außerhalb Österreichs vermarktet.

Seine charakteristische, untrennbar mit Österreich verbundene wesentlichste Eigenschaft, die stets wahrnehmbare Inländerrumnote, beruht auf dem zwingend erforderlichen Bestandteil „Inländerrum“. Der Inländerrum ist selbst eine Spirituose mit geschützter geografischer Angabe.


Herstellung des Jägertee

Der Jagertee wird in allen Regionen Österreichs hergestellt.

Wesentliche Bestandteile des Jagertee sind:

  • Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs
  • Tee (Schwarztee) und/oder Teeextrakt
  • Inländerrum
  • Mindestens 100g Zucker je Liter
  • Auszüge von Orangen und Zitronen
  • Gewürze wie Zimt und Nelken

Regionale und herstellerspezifische Bestandteile des Jagertee können sein:


  • Hochwertige Obstbrände
  • andere Destillate oder Destillationsprodukte
  • Jamaica-Rum
  • Arrak
  • Obstsäfte oder –konzentrate
  • Ätherische Öle
  • Auszüge aus Schalenfrüchten oder Gewürzen

Die einzelnen Komponenten können dabei durchaus in veränderlichen Anteilen zugefügt werden.

  • Wein
  • Obstwein
  • Starke Aromatisierung mit Gewürzen
  • Jagertee darf nicht wie ein Glühwein oder Glühmost schmecken


Die Rechtsvorschriften zum Jägertee

Die Begriffe Jagertee, Jägertee und Jagatee sind eine geschützte geografische Angabe für einen in Österreich hergestellten Likör. Der Schutz des Getränks ergibt sich erstmals aus den nachfolgenden Rechtsvorschriften:

  • Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen)
  • Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 des Rates vom 29. Mai 1989 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Begriffsbestimmung, Bezeichnung und Aufmachung von Spirituosen
  • Verordnung (EWG) Nr. 3280/92 des Rates vom 9. November 1992
Seither ist diese Bezeichnung für einen Likör mit Ursprung in Österreich vorbehalten und in der Folge eine in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. Januar 2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 eingetragene, im Sinne von Art. 20 etablierte geografische Angabe.

Auf nationaler Ebene ist die Spezifikation von „Jägertee“, „Jagertee“ oder „Jagatee“ im Österreichischen Lebensmittelbuch in der jeweils geltenden Fassung, in Kapitel B 23 - Spirituosen veröffentlicht.