Mindestalter für den Alkoholkauf im Internet
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Der Kauf und Verzehr von alkoholischen Getränken ist in der Regel für Kinder und Jugendliche verboten. Soweit so einleuchtend, jedoch gibt es bei manchen Verbrauchern Unklarheiten darüber, welche hochprozentigen oder niedrigprozentigen Getränke ab welchem Alter genau zugelassen sind. Um dieses vielleicht bestehende Missverständnis aufzuklären, ist es sinnvoll, Getränke mit Alkohol in zwei unterschiedliche Kategorien zu unterteilen. Die elementare Unterscheidung hierbei ist die zwischen branntweinhaltigen und anderen alkoholischen Getränken.
Branntweine (Spirituosen/Schnaps) dürfen weder an Kinder und Jugendliche abgegeben, noch von ihnen verzehrt werden. Das heißt, dass der Kauf und das Trinken von Spirituosen erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt ist. Zur Kategorie der Branntweine zählen jene Produkte, die durch das Destillieren aus natürlichen und vergorenen Pflanzen oder Pflanzenbestandteilen hergestellt werden. Dabei muss der Alkoholgehalt der Getränke bei mindestens 15% liegen. Die einzige Ausnahme hierbei ist der Eierlikör mit 14%.
Zur Gruppe der anderen alkoholischen Getränke gehören Biere, Schaumweine (Champagner, Sekt, Wein, etc.) und eine Reihe von Mixgetränken (ohne Branntwein). Bei diesen Produkten handelt es sich um vergorene natürliche und nicht destillierte Getränke. Der Kauf hiervon ist ab 16 Jahren laut Gesetz erlaubt, jedoch gibt es einzelne Firmen, die dennoch erst ab 18 diese verkaufen. Jugendliche und Kinder dürfen diese alkoholischen Getränke schon mit 14 Jahren verzehren, wenn sie in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person sind. Damit ist in der Regel Mutter oder Vater des Kindes beziehungsweise Jugendlichen gemeint.