Transaktionskosten: Wie Paypal und Wettbewerbshüter die Preise treiben

Paypal ist bequem, einfach, schnell und aus Sicht vieler Verbraucher:innen eine sichere Zahlungsoption. Doch was viele nicht wissen: Paypal ist eine teure Zahlungsart. Die Provision, die der Zahlungsdienstleister mit Sitz in Luxemburg von seinen gewerblichen Nutzern verlangt, besteht aus einem Fixum von 0,35 Euro je Transaktion und einer umsatzabhängigen Gebühr zwischen 1,5% und fast 2,99% vom Zahlungsbetrag. Das klingt erstmal nach Peanuts, summiert sich für Conalco im Jahr 2021 aber auf einen hohen fünfstelligen Betrag. Anders ausgedrückt: Paypal kostet diesem Unternehmen mehr als es Gewerbesteuer zahlen muss.

Kommentar-Hinweis

Dies ist ein Meinungsbeitrag des Autors und gibt nicht die Ansicht des Unternehmens wieder. Ein Meinungsbeitrag soll zur Diskussion anregen, ein Thema kontrovers beleuchten und zur Replik auffordern.

Warum Paypal-Gebühren intransparent sind

Den Verbraucher:innen sind die Kosten durch Paypal nicht bewusst. Dies liegt daran, dass es praktisch kein Unternehmen mehr gibt, welches Paypal-Gebühren an Nutzer:innen des Zahlungsdienstes weiterreicht. Dieses Unternehmen hat einen Teil der transaktionsbezogenen Gebühr bis Ende 2017 an die Nutzer:innen des Zahlungsdienstes in Form einer zusätzlichen Zahlungsgebühr zum Produktpreis weitergereicht. Bis dahin waren Unternehmen nach § 312a BGB verpflichtet, Verbraucher:innen mindestens eine kostenfreie Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Unsererseits waren dies zum damaligen Zeitpunkt Vorkasse, Rechnung oder Lastschrift.

Am 13.01.2018 trat eine Neu-Regelung in § 270a BGB in Kraft, demnach Verbraucher:innen beim Kauf von Waren und bei der Bezahlung von Dienstleistungen nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden dürfen. Die Verbraucher:innen sollten vor unerwarteten Entgeltforderungen im Bereich des Handels geschützt werden. Anlass für diese Änderung waren die Ticketpreise von Fluggesellschaften, bei denen die Gebühr für die Zahlung höher als der beworbene Preis des Flugticktes war und überhaupt keine kostenlose Zahlungsart zur Verfügung stand. In der Gesetzesbegründung wurde die Zahlungsart Paypal zum damaligen Zeitpunkt von der Änderung ausgenommen, da Paypal nicht nur eine Zahlungsart, sondern auch eine Zusatzdienstleistung in Form einer Absicherung des Zahlenden und des Zahlungsempfängers anbietet.

Wie sich ein Wettbewerbshüter zum Büddel von Paypal machte

Der Gesetzgeber hat es im Gesetz selbst offengelassen, ob Gebühren für den Zahlungsdienst Paypal weitergereicht werden dürfen oder nicht. Diese rechtliche Unsicherheit wurde von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs so interpretiert, als sei die Erhebung der Gebühr ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel. Der Verein aus Frankfurt am Main hat ein Online-Beschwerdeformular eingerichtet und Verbraucher:innen ausdrücklich ermuntert, Zahlungsentgelte für Paypal zu melden. Sodann hat der Wettbewerbshüter die angeschwärzten Unternehmen zur Unterlassung der Erhebung einer Paypal-Gebühr aufgefordert. Wurde darauf nicht reagiert, folgte eine Abmahnung und es musste eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Den Unterzeichner:innen drohte im Falle einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe oder als Alternative eine gerichtliche einstweilige Verfügung mit der Androhung eines nicht unerheblichen Ordnungsgeldes, ersatzweise Ordnungshaft.

Angesichts dieser Drohungen haben die meisten Unternehmer:innen verständlicherweise im vorauseilenden Gehorsam auf die Erhebung einer Gebühr für die Zahlungsdienstleistung von Paypal verzichtet. Die FlixMobility GmbH, die Anbieterin der Flixbus-Fahrten, ging der angedrohten gerichtlichen Auseinandersetzung nicht aus dem Weg. Doch tatsächlich gab in erster Instanz das Landgericht München mit Urteil vom 13.12.2018 (Az. 17 HK O 7439/18) der Wettbewerbszentrale recht.

Das Damokles-Schwert vor Augen gab es 2019 faktisch kaum noch Unternehmen, die von ihren Kund:innen ein Entgelt als Ausgleich für die Paypal-Gebühr verlangten. Doch der große Showdown im Verfahren zwischen der Wettbewerbszentrale und Flixbus kam erst im März 2021. Die Kontrahenten hatten den Streit inzwischen bis vor den Bundesgerichtshof getragen. Am 25. März 2021 veröffentlichte das höchste deutsche Gericht in Sachen Wettbewerbsrecht seine Entscheidung: Händler:innen dürfen von ihren Kund:innen ein Zahlungsentgelt verlangen, wenn diese mittels Paypal bezahlen.

Pyrrhussieger sind die Verbraucher

Obwohl Flixbus das Verfahren bis vor den Bundesgerichtshof getragen hat und dort die Erhebung von Paypal-Gebühren für rechtens beurteilt wurde, erhebt das Unternehmen schon lange keine Extra-Gebühr mehr. Die Gebühren sind aber nicht verschwunden, sondern werden von den Unternehmer:innen in die Preise der Ware und Dienstleistung eingerechnet und von den Verbraucher:innen eingetrieben. Und da die Zahlungsart Paypal in den letzten Jahren immer beliebter wurde, steigen natürlich auch die Preise. Im Jahre 2021 haben wir mehr Gebühren an Paypal als Gewerbesteuer an die Stadt Bremen entrichtet.

Seine starke Marktdurchdringung im Online-Handel verdankt der Zahlungsdienstleister aus Luxemburg nicht zuletzt der Schützenhilfe durch die Wettbewerbszentrale. Paypal lässt sich erwartungsgemäß nicht lange auffordern und bittet die Händler:innen und schlussendlich die Verbraucher:innen zum 1. August 2022 bzw. zum 1. August 2023 durch eine kräftige Gebührenerhöhung in den Melkstand. Luxemburg wurde von Paypal als europäischer Unternehmenssitz natürlich mit Bedacht gewählt. Allein diese Wahl bedarf keines weiteren Kommentars.

Die zwei Seiten der Medaille

Natürlich ist der Service von Paypal mehr als eine Transaktion. Der große Vorteil des Zahlungsdienstes ist seine Schnelligkeit und seine Sicherheit. Die Kund:innen können gewiss sein, dass ihre Bestellung schnell versendet wird, dass sie ihre Ware erhalten werden und die Händler:innen können sicher sein, dass sie ihr Geld erhalten. Diese Absicherung kostet mehr als eine Banktransaktion mit Gebühren von wenigen Cent.

Bei einem Einkauf von 100 Euro brutto erhält der Unternehmer (abzüglich 19% Umsatzsteuer) 84,03 Euro netto. Paypal berechnet seine Gebühr auf den Transaktionsbetrag, also auf 100 Euro. Bei beispielhaft 2,49% vom Transaktionsbetrag und 0,35 Euro Fixkosten je Transaktion sind dies auf 100 Euro genau 2,84 Euro netto an Gebühren. Umgerechnet auf den Nettobetrag von 84,03 Euro, den der Händler von seinem Kunden erhält, sind dies 3,38% Gebühren. Von solchen Transaktionsgebühren und Margen können die deutschen Banken nur träumen. Mit ihren eigenen Plänen im Zusammenhang mit dem Zahlungsdienst Paydirekt sind sie aber auch gescheitert.

Gibt es eine bessere Bezahl-Option?

Auf diese Frage gibt es eine klare Antwort. Ich selbst nutze seit Jahren kein Paypal mehr, weil der Zahlungsdienstleister nach einer Rückbuchung meinen Account gesperrt hat und bis heute nicht mehr freigegeben hat. Eine Kontaktaufnahme meinerseits verlief erfolglos. Paypal ist eine automatisierte Servicewüste, bei der Kund:innen mit Problemen allein gelassen werden.

Wenn ich bei einem mir unbekannten Händler einkaufe, dann würde ich auch gerne Paypal einschalten und meine Zahlung absichern.

Wenn ich bei einem Händler einkaufe, bei dem ich seit Jahren Kunde bin, ist eine Geschäftsbeziehung gewachsen, der ich mehr Vertrauen entgegenbringe als dem Konzern in der Steueroase. Gerne nehme ich dann den „Kauf auf Rechnung“ in Anspruch, erteile ein Lastschriftmandat, bei dem ich mich um nichts weiter kümmern muss oder gehe mal in Vorkasse. Ich weiß, dass der Händler dadurch Gebühren sparen kann und im Onlinehandel diese Ersparnis am Ende mir und anderen Verbraucher:innen zugutekommen wird.

Warum sollen alle Kund:innen für Paypal bezahlen, wenn es alternative, günstigere Zahlungsoptionen gibt?

Im Kampf gegen eine Rekord-Inflation müssen wir alle Hoffnungen fahren lassen, wenn wir auf einen Zahlungsdienstleister wie Paypal bauen.

Ja, es gibt bessere und vor allen Dingen günstigere Bezahl-Optionen. Es liegt an uns Händler:innen, diese anzubieten und es liegt an uns Verbraucher:innen, diese anzunehmen.