Wachauer Marillenlikör - Spirituose mit geschützter geografischer Angabe


Die Wachauer Marille g.U. umfasst das Sortenspektrum der traditionell im Zeitraum von 1900 bis 1960 von Wachauer Marillenanbauern und ansässigen Marillenbaumschulen selektionierten und ausgepflanzten Sorten. Diese speziellen Sorten - und ihre gegenüber anderen Marillensorten überaus typisch würzige, frische fruchtige Aromatik - verleihen Wachauer Marillenlikör seine komplexe Strukturiertheit und prägen das Wesen und den endgültigen Charakter dieses herausragenden Likörs in entscheidendem Maße.


Eigenschaften der Wachauer Marille

Alkoholgehalt: mindestens 15 %vol Gesamt-Zuckergehalt: mindestens 100 g Zucker (berechnet als Invertzucker) je Liter Fertigerzeugnis

Fruchtanteil:im Falle der Herstellung als Fruchtsaftlikör beträgt der Anteil an Frucht mindestens 20 Liter Fruchtsaft pro 100 Liter Fertigerzeugnis; Im Fall anderer Herstellungsweisen kommt ein entsprechend äquivalenter Fruchtanteil zum Einsatz.

„Wachauer Marillenlikör“ ist klar, mitunter naturtrüb und weist eine typische rötlichgelbe bis goldorange Farbe ohne deutlich merkliche Brauntöne auf. Bedingt durch das einzigartige Mikroklima in Kombination mit dem Sortenspektrum der „Wachauer Marille“ entfaltet der „Wachauer Marillenlikör“ eine einzigartige Fruchtkomponente, die sowohl in der Nase, besonders aber auch am Gaumen durch seine nachhaltige, feinwürzige mineralische und in seiner Frucht-Komplexität unverkennbare MarillenAromatik besticht. Diese besondere Würze führt zu einer belebenden Harmonie am Gaumen zwischen Frucht, Alkohol, Zucker und Säure.


Merkmale der Wachauer Marille?

„Wachauer Marillenlikör“ wird ausschließlich in dem abgegrenzten geografischen Gebiet der Region „Wachau-Mautern-Krems“ trinkfertig erzeugt. Das Gebiet umfasst die Gemeinden Aggsbach-Markt, Albrechtsberg, Bergern im Dunkelsteinerwald, Droß, Dürnstein, Emmersdorf, Furth, Gedersdorf, Krems, Maria-Laach, Mautern, Mühldorf, Paudorf, Rohrendorf bei Krems, RossatzArnsdorf, Schönbühel-Aggsbach, Senftenberg, Spitz, Stratzing, Weinzierl am Wald und Weißenkirchen


Herstellung der Wachauer Marille

Bei „Wachauer Marillenlikör“ handelt es sich um einen Fruchtlikör, der entweder als Fruchtsaftlikör im Sinne des Österreichischen Lebensmittelbuches IV. Auflage, Kapitel B 23 Spirituosen, Abschnitt 5.1.3, oder nach einem anderen geeigneten zulässigen Verfahren im Sinne von Abschnitt 5.1.1 dieses Kapitels aus frischen Früchten oder Fruchtmark hergestellt wird. Für den Fruchtsaftlikör kommen Fruchtsaft oder Fruchtsaft aus Konzentrat - gegebenenfalls auch gemischt mit Fruchtmark - entsprechend den Begriffsbestimmungen nach österreichischer Fruchtsaftverordnung zum Einsatz. Im Bedarfsfall kann eine für Fruchtsaft nach Fruchtsaftverordnung zulässige Behandlung wie Enzymbehandlung, Klärung, Filtration, zur Anwendung kommen. Die Fruchtkomponente besteht ausschließlich aus Früchten, die der jeweils gültigen Spezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung „Wachauer Marillen“ entsprechen. „Wachauer Marillenlikör“ wird auf Basis von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs und/oder „Wachauer Marillenbrand“ hergestellt. Alkoholische Basis von „Wachauer Marillenlikör“ ist Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs und/oder „Wachauer Marillenbrand“. Wird "Wachauer Marillenlikör" ausschließlich auf Basis von "Wachauer Marillenbrand" hergestellt, weist die Etikettierung eine entsprechende Information darüber auf (siehe Abschnitt Besondere Etikettierungsregeln).

Zur Süßung werden nur Zucker gemäß Anhang I Z 3 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 idgF eingesetzt.

Als Qualitätsprodukt wird „Wachauer Marillenlikör“ im Sinne der technischen Begriffsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 idgF (Anhang 1 Z 9) nicht aromatisiert. Zusatzstoffe, mit Ausnahme von Farbstoffen, werden nur insofern eingesetzt, als dies gemäß Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 idgF für Likör grundsätzlich vorgesehen ist


Die Rechtsvorschriften zur Wachauer Marille

„Wachauer Marillenlikör“ wurde mit Beitritt Österreichs zur EU am 29.08.1994 als geographische Angabe nach Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 in Anhang II der genannten Verordnung aufgenommen. Der Aufnahme voran geht eine langjährige Tradition in der Herstellung von Marillenlikör in der Region "Wachau-MauternKrems".

Der strikte Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet, der Region „Wachau-Mautern-Krems“, und dem Erzeugnis als solchem leitet sich aus der ausschließlichen Verwendung von zwingend in diesem Gebiet gereiften und geernteten „Wachauer Marillen“ ab. Speziell diesem unverzichtbaren, wertund qualitätsbestimmenden Rohstoff, gepaart mit einer traditionsreichen Herstellung auf höchstem Niveau, verdankt das Erzeugnis seine spezifisch von der Frucht geprägte Aromacharakteristik.


Weitere Angaben zur geografischen Lage der Wachauer Marille

Geprägt von den regionalen Einflüssen, als Ergebnis des Zusammentreffens von Pannonischem und Waldviertler Klima, der unmittelbare Nähe der Donau, den speziell zur Reifezeit der Marillen großen Unterschieden zwischen Tag- und Nachttemperaturen sowie des Einflusses des Bodens und der über 100 Jahre alten Anbautradition, bestimmt die „Wachauer Marille g.U.“ mit ihrer unverwechselbaren Qualität die ausgeprägt regionaltypischen Geruchs- und Geschmacksnoten dieses herausragenden Fruchtlikörs