Warum Stroh 80 kein Rum ist


Habt Ihr euch schon einmal gefragt, warum der Stroh 80 bei uns nicht in der Kategorie Rum zu finden ist?

Die Antwort gibt hier die Europäische Union in einer Verordnung vom 15. Januar 2008. Dort ist für alle Spirituosen geregelt, wie sie bezeichnet und etikettiert sein dürfen. Dies dient in erster Linie dem Verbraucherschutz und soll des Weiteren der Verwirklichung von Markttransparenz zuträglich sein.

In Anhang II eben dieser Verordnung ist dann eine genaue Beschreibung zu finden, was bestimmte Spirituosen ausmacht. Vom Rum über Whisk(e)y bis zum Brandy ist dort jede Spirituose beschrieben und deren Eigenschaften festgelegt.

Direkt in der ersten Kategorie sind dann auch die Regularien zu Rum zu finden.

Dort steht beschrieben, das Rum „eine Spirituose ist, die ausschließlich durch alkoholische Gärung und Destillation aus der Herstellung von Zuckerrohr stammender Melasse oder Sirup oder vom Saft des Zuckerrohrs selbst gewonnen und zu weniger als 96 % vol so destilliert wird, dass das Destillat in wahrnehmbarem Maße die besonderen sensorischen Eigenschaften von Rum aufweist“

In der Verordnung ist reguliert, dass Rum einen Mindestalkohlgehalt von 37,5 % Vol hat. Aus diesem Grund ist zum Beispiel der Bundaberg aus Australien, der dort als „Underproof Rum“ vertrieben und hergestellt wird und auch hier bei uns in Deutschland sehr beliebt ist, nicht als Rum zu werten. Dieser hat nur 37%  Vol Alkohol und kann deshalb nicht als Rum bezeichnet werden.

Der nachträgliche Zusatz von Alkohol ist bei Rum nach der EU Verordnung auch unzulässig, das gilt sowohl für verdünnten wie auch für unverdünnten Alkohol.

Ebenso verboten ist das aromatisieren von Rum und genau hier ist der Haken beim Stroh 80. Dieser wird aus Rum erzeugt und aus dem Ausland nach Österreich zur Firma Stroh importiert. In Österreich wird dieser dann mit Essenzen und Aromen veredelt. Deshalb darf man den Stroh 80 offiziell nicht als Rum bezeichnen.

Dasselbe gilt für den Sailor Jerry, Spiced Vanilla. Dieser liegt mit 40% Vol zwar über der Eintrittshürde von 37,5% Vol ist aber wie der Name schon sagt mit Vanilliearoma versetzt und deshalb genau wie der Stroh 80 nicht dem Rum zu zuordnen ist.

Ein weiterer Grund, warum der Stroh 80 nicht als Rum gelistet sein darf, ist das diesem mehrere Farbstoffe zugesetzt werden und auch das ist verboten, denn Rum darf nur zugesetzten Zuckerkulör erhalten, welcher der Anpassung der Farbe dient. Der Stroh 80 enthält zwar Zuckerkulör, aber daneben auch noch zwei weitere Farbstoffe.

Der Stroh80 ist aus diesen Gründen als sogenannter Inländerrum zu bezeichnen und eben nicht unter dem Überbegriff Rum zu fassen.

 

Wenn ihr also auf der Suche nach einem Rum in der Kategorie mal nicht fündig werdet, prüft am besten noch, ob ihr das Produkt über die Suche findet.