Whisky, Gin und Co – worin unterscheiden sich die Spirituosen?


Wer bei uns auf die Shop-Seite geht und ein Blick auf die Oberkategorien wirft, wird feststellen: die Auswahl ist riesig! Wahrscheinlich wird dann je nach geschmacklicher Vorliebe oder je nach Anlass entweder  zum Whisky, Rum oder Likör gegriffen. Vermutlich spielt bei der Auswahl genauso oft die eigene Gewohnheit eine große Rolle. Doch worin stecken überhaupt die Unterschiede der verschiedenen Spirituosen? Wirken die unterschiedlichen Bezeichnungen, wie Gin, Rum, Vodka und Co wie selbstverständlich auf uns, ist wohl den wenigsten die Bedeutung dieser Begriffe bekannt. Dabei sind die Merkmale, die jede spezifische Spirituose aufweisen muss, in der europäischen Spirituosenverordnung klar geregelt. Um Licht ins Dunkle zu bringen, stellen wir an dieser Stelle kurz und prägnant die verschiedenen Eigenschaften der einzelnen Spirituosen vor.

Liköre

Wer bei uns im Online-Shop einen Blick in die Kategorie der Liköre wirft, wird schnell feststellen: die Auswahl ist trotz Einschränkung immer noch riesig! Von Kräuterlikör über Sloe Gin sowie Fruchtliköre bis hin zu Creme- und Eierlikören ist alles dabei. In der Spirituosenverordnung der EU ist klar definiert welche Eigenschaften ein Likör aufweisen muss, um als solcher bezeichnet werden zu können. Ein wichtiges Kriterium ist insbesondere der Alkoholgehalt, der mindestens 15% vol. betragen muss. Weiterhin liegt der Zuckeranteil je nach Likör zwischen 70g und 100g pro Liter. Bei Eierlikören liegt der Mindestgehalt von Alkohol mit mindestens 14% vol. etwas niedriger als bei anderen Likören. Dahingegen ist der Zuckeranteil mit mindestens 150g je Liter deutlich höher. Dieser Wert wird’s durch die Cremelikören mit 250g Zucker auf einem Liter nochmals getoppt. Aufgrund der Geschmacksvielfalt (z. B. Rum-, Whisky-, Pfefferminz- oder Fruchtlikör – für jeden ist also etwas dabei!) lassen sich Liköre hervorragend pur oder in Cocktails genießen. Insbesondere mit kolorierten Likören, wie z. B. Blue Curacao und Pfefferminzlikör, lassen sich Cocktails farblich aufpeppen. Zudem ist es mit den unterschiedlichen Likören (z. B. Bananenlikör und Baileys) möglich Kuchen und Desserts den letzten Schliff zu geben.

Brände

Die große Kategorie der Brände umfasst viele verschiedene Arten von Brand. An dieser Stelle möchten wir ein paar der bekanntesten vorstellen. Zu denen gehören unter anderem der Obstbrand, Tresterbrand und der Weinbrand.

Obstbrand

Wie der Name schon vermuten lässt, wird ein Obstbrand auf Grundlage frischer Früchte mittels alkoholischer Gärung und anschließender Destillation hergestellt. Daher steht und fällt die Qualität eines Obstbrandes mit der Qualität der verwendeten Früchte sowie der Sauberkeit der verwendeten Maischbehälter. Dabei ist in der Spirituosenverordnung genauestens definiert, dass das Destillat  sowohl das Aroma als auch den Geschmack der verwendeten Ausgangsstoffe bewahren muss. Der Mindestalkoholgehalt für Obstbrände liegt bei 37,5% vol. Aufgrund der Produktvielfalt und der fruchtigen Ausgangsstoffe eignen sich Obstbrände nicht nur zum Trinkgenuss, sondern ebenso zum Backen und zum Verfeinern von diversen Desserts oder Pralinen.

Tresterbrand

Ähnlich wie beim Obstbrand weißt schon der Name Tresterbrand auf den verwendeten Ausgangsstoff hin: nämlich Trester. Als Trester werden die bei Weinmaische entstehenden Rückstande (insbesondere Kerne und Schalen der Weintraube) bezeichnet. Der Trester wird dann für die Destillation weiterverwendet und ist danach als Tresterbrand direkt verzehrbereit. Wird ein Tresterbrand zur Reifung gelagert, kommen zu dem ursprünglich fruchtigen Geschmack – bedingt durch das Holzfass – noch andere holzig-nussige Aromen hinzu. Nach der europäischen Spirituosenverordnung muss ein Tresterbrand mindestens 37,5% vol. Alkohol enthalten. Einer der bekanntesten Tresterbrände ist wohl der Grappa, dessen Namen eine geschützte Herkunftsbezeichnung ist und nur italienische Tresterbrände tragen dürfen. Ein Tresterbrand wird gerne pur aus einem sehr bauchigen Glas getrunken, da auf diese Weise die flüchtigen Aromen nach oben hin gebündelt und direkt von der Nase wahrgenommen werden.

Weinbrand, Brandy oder Cognac

Auch beim Weinbrand ist die Herstellungsweise verantwortlich für die Namensgebung der Spirituose. Ein Weinbrand wird aus einem säurehaltigen Wein destilliert. Nach der Destillation erfolgt die Lagerung bzw. Reifung in Eichenfässern, wodurch der Weinbrand seine goldene Farbe sowie seine rauchige Note erhält. In der Spirituosenverordnung ist ein Mindestalkoholgehalt von 36% vol. für einen Weinbrand festgelegt. Doch wie unterscheiden sich Brandy und Cognac von einem Weinbrand? In der Herstellungsweise im Prinzip gar nicht. Mit Brandy sind vor allem die Weinbrände aus Spanien gemeint, während Cognac – ähnlich wie beim Grappa – eine geschützte Herkunftsbezeichnung ist und sich ein Weinbrand nur so nennen darf, wenn dieser aus der französischen Stadt Cognac und den umliegenden Weinbaugebieten stammt. Weinbrände werden sehr gerne pur aus einem Schwenkglas genossen und sind zudem oft in Pralinen zu finden.

Weinanbaugebiet

Gin

Gin wird aus neutralem Alkohol hergestellt, der mit Wacholder sowie unterschiedlichen Kräutern und Pflanzen, die Botanicals genannt werden, versetzt wird. Das daraus entstehende sogenannte Mazerat ist der Grundstein für die darauffolgende Destillation. Nachdem der Gin fertig gebrannt wurde, ruht dieser meist für eine bis 4 Wochen. Gin erhält die zusätzliche Bezeichnung Dry, wenn dieser doppelt destilliert und nicht durch Zusatz von Zucker gesüßt wurde. Ein Gin mit der Bezeichnung London Gin unterliegt strengen Herstellungsvorgaben und muss seine Herkunft nicht in London haben. Die Botanicals dürfen nur zu Beginn der Destillation hinzugefügt werden, während dies bei einem herkömmlichen Gin zu jeder Zeit möglich ist. Ebenso ist ein London Gin durch seine mehrfache Destillation gekennzeichnet und darf zudem nicht mit Farbstoffen versetzt werden. Einem London Gin dürfen 0,1g Zucker je Liter hinzugefügt werden. Soll dieser jedoch die zusätzliche Bezeichnung Dry (z. B. Tanqueray) erhalten, darf wie beim normalen Dry Gin kein weiterer Zucker zugesetzt werden. Egal ob Gin, London Gin oder Dry Gin, nach der EU Spirituosenverordnung muss ein Gin mindesten 37,5% vol. Alkohol beinhalten. Aufgrund seines vordergründigen Wacholdergeschmacks und seiner transparenten Farbe eignet sich ein Gin hervorragend für Longdrinks oder Cocktails, wie z. B. Gin Tonic oder Long Island Icetea.

Vodka

Die Ausgangsstoffe für einen Vodka sind vielfältig. Von Kartoffeln (z. B. Viking Fjord Vodka) über Getreide (z. B. Ketel One Vodka) – wie Gerste, Roggen und Weizen – bis hin zu Quinoa ist alles dabei. Im Prinzip kann jede stärkehaltige Pflanze für einen Vodka verwendet werden. Für die Herstellung wird der Grundstoff bzw. werden die Grundstoffe mit Wasser und Hefe versetzt und zum Gären gebracht sowie anschließend destilliert. Nach der Destillation muss der der Vodka nicht mehr gelagert bzw. gereift werden, sondern ist direkt verzehrfertig. Ist es für Brennereien doch einmal notwendig ihren Vodka zwischenzulagern, erfolgt dies – anders als bei z. B. Whiskys – in Edelstahl-, Glas- oder Steinfässern, um den klaren Geschmack und die transparente Farbe des Vodkas beizubehalten. Nur wenige Ausnahmen, wie z. B. der Oak Barrel Crafted von Absolut, werden in ehemalige Bourbonfässer gelagert, um dadurch einen einzigartigen Geschmack zu erhalten. Neben den vereinzelnden fassgereiften Sorten gibt es eine ganze Reihe an aromatisierten Vodkas. Die Palette reicht von verschiedenen Früchten über Espresso bis hin zu Schokolade, sodass für jeden Geschmack etwas dabei ist. Unabhängig von der Aromatisierung oder Lagerung eines Vodkas muss dieser nach der Spirituosenverordnung einen Alkoholgehalt von mindestens 37,5% vol. aufweisen. Aufgrund seiner Vielfalt kann ein Vodka entweder pur getrunken oder ebenso wunderbar für verschiedene Cocktails verwendet werden. Noch heute ist umstritten, ob Russland oder Polen den Vodka zuerst hergestellt hat. Sicher ist, der Vodka hat sich weltweit etabliert.

Rum

Nach der europäischen Spirituosenverordnung muss der Alkoholgehalt eines Rums mindestens 37,5% vol. betragen. Ganz unabhängig von der Sorte ist das Ausgangsmaterial für einen echten Rum immer das Zuckerrohr. Dabei wird entweder die bei der Zuckergewinnung zurückbleibende Melasse, der Sirup oder direkt der Zuckerrohrsaft zur Destillation verwendet. Laut Verordnung dürfen Rums weder gesüßt noch aromatisiert werden. Die Karibik kann als die Wiege des Rums angesehen werden, die mit ihrem tropischen bis subtropischen Klima die optimalen Bedingungen für den Anbau von Zuckerrohr bieten. Neben Kuba, der Dominikanischen Republik usw. finden sich auch Herkunftsorte, wie die Seychellen (z. B. Takamaka) und Indien (z. B. Old Monk). Je nach Verwendungszweck ist es sinnvoll entweder zu einem weißen oder zu einem braunen Rum zu greifen. Ein weißer Rum eignet sich aufgrund der klaren Farbgebung sowie des milden Geschmacks insbesondere für Longdrinks und Cocktails (z. B. Cuba Libre und Mojito). Diese Rums werden nach der Destillation oft direkt abgefüllt oder nur kurz in Edelstahltanks gelagert. Soll ein weißer Rum doch einmal in einem Eichenfass lagern, wird ihm die dazugewonnene Farbe nach der Reifung mittels Filtration wieder entzogen. Braune Rums werden hingegen über mehrere Jahre in Eichenfässern gelagert, wodurch sie einen sehr kräftigen Geschmack und ihre besondere Farbgebung erhalten. Daher ist ein brauner Rum für den puren Genuss besonders empfehlenswert.

Zuckerrohrplantage

Whisky

Laut Spirituosenverordnung muss der Ausgangsstoff eines Whiskys Getreide oder das volle Korn anderer Getreidearten sein. Die Maische aus dem jeweiligen Getreide wird zu einem Brand destilliert und muss daraufhin mindestens drei Jahre in Fässern aus Holz reifen. Dieser Reifungsprozess verleiht dem Whisky sein bernsteinfarbenes Aussehen und seinen kräftig-würzigen Geschmack. Dabei gibt es unterschiedliche Sorten von Whisky. So wird z. B. ein Bourbon Whisky (wie der Evan Williams Black Label) aus mindestens 51% Mais hergestellt, während ein Single Malt Whisky (z. B. der Glenfarclas 12 Jahre) auf Gerste basiert und aus lediglich einer Destillerie stammt. Neben der Reifungszeit legt die Spirituosenverordnung ebenso den Mindestalkoholgehalt fest, der bei 40% vol. liegen muss. Ein Whisky darf laut der Verordnung weder gesüßt noch aromatisiert werden. Waren die Iren und Schotten Vorreiter in Sachen Whisky, wird dieser heutzutage weltweit produziert (z. B. USA, Kanada, Japan) Aufgrund seiner durch die Destillation sowie Lagerung entwickelte Geschmacksvielfalt ist ein Whisky hervorragend für den puren Genuss geeignet.

Unser Fazit

Unterm Strich bestehen alle Spirituosen auf demselben Prinzip: Mithilfe eines bestimmten Ausgangsstoff sowie der Destillation dessen (bzw. der Zufuhr von Alkohol bei den Creme-Likören) wird die jeweilige Spirituose hergestellt. Hauptsächlich unterscheiden sich die verschiedenen Spirituosen durch den verwendeten Ausgangsstoff. Für Gin sind dies Wachholder und Botanicals, für die Brände Obst bzw. Wein, für Vodka Getreide, Kartoffeln oder andere stärkehaltige Pflanzen, für Rum Zuckerrohr und für Whisky Getreide. Genauso verschiedenen wie der Ausgangsstoff sind die Lagerungszeiten, die von keiner Lagerung (z. B. Obstbrand und Vodka) bis hin zur jahrzehntelanger Lagerung reichen (z. B. Whisky und einige Rums). Weiterhin lassen sich für die verschiedenen Spirituosen unterschiedliche Ursprungsorte ausmachen (z. B. Rum aus der Karibik, die Brände aus Weinanbaugebieten und Whisky aus Schottland bzw. Irland). In der Spirituosenverordnung sind zudem die Eigenschaften und Merkmale jeder Spirituose klar definiert, wodurch der Mindestalkoholgehalt und die zu verwendenden Stoffe stark variieren. So divers die verschiedenen Spirituosen untereinander sind, so stark unterscheiden sie sich ebenso innerhalb einer Sorte, sodass z. B. ein Rum nicht dem nächsten ähnelt und auch Liköre die verschiedensten Geschmacksrichtungen bereithält. Daher ist die Wahl aus dem gesamten Sortiment an Rums, Vodka und Co oft nicht einfach. Im Endeffekt entscheiden der persönliche Geschmack und der gewünschte Verwendungszweck über die gewünschte Spirituose.

Quelle

Spirituosenverordnung: Verordnung (EG) Nr. 110/2008