Cachaça – der Gesetzgeber zieht die Zügel an.


Cachaça war mal alles aus Zuckerrohr. Diese Zeiten sind zwar längst vorbei, das negative Image heftet dem Zuckerrohrbrand aber immer noch an. Seitdem allerdings auch in Brasilien der Alkoholkonsum zurückgeht und immer mehr Import-Spirituosen den Cachaça-Konsum verdrängen, sind die heimischen Produzenten alarmiert. Die Brasilianische Akademie für Cachaça und das Instituto Brasileiro da Cachaça haben den Gesetzgeber dazu gedrängt, die Zügel anzuziehen und damit die Qualität zu verbessern.

Inhaltsverzeichnis

Das erste Gesetz über den Cachaça

Man glaubt es kaum, aber bis in das 21. Jahrhundert kamen die Cachaça-Hersteller völlig ohne Gesetze und Vorschriften aus. Mancher der dachte, dass die Bürokratie auch vor dem Urwald nicht Halt macht, darf sich nun bestätigt fühlen. Doch ganz so einfach ist es nicht, denn die Gesetzgebung war von den organisierten Herstellern durchaus erwünscht, um das verruchte Image des Cachaça aufzupolieren. Für deutsche Verhältnisse bemerkenswert ist allerdings, dass die ganze Gesetzgebung zum Cachaça nur schlichte 6 DIN A4 Seiten füllt.

In der Brasilianischen Akademie für Cachaça haben sich kleine und mittelständische Destillen zusammengeschlossen und in müheseliger Lobby-Arbeit eine Gesetzgebung auf den Weg gebracht, welche als Dekret 4851 im Jahr 2003 ihren Anfang nahm und schließlich in den am 30. Juni 2006 in Kraft getretenen "Vorschriften über den Cachaça" gipfelten. Der zweite große Erfolg wurde im Jahr 2013 errungen. Die Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Brasilien haben sich verständigt, gegenseitig die Produkte Bourbon und Cachaça anzuerkennen. Seitdem muss Cachaça in den USA nicht mehr als „Brazilian Rum“ verkauft werden und in Brasilien wird heimischer Whisky nicht mehr als Bourbon etikettiert und gehandelt.

Das Dekret 4851 nennt einiges an Voraussetzungen für die Herstellung, Lagerung, Abfüllung und Etikettierung von Cachaça. Aus diesen Bestimmungen kann man lernen, wie sich die Qualitätsstufen und Reifegrade von Cachaça und ähnlichen Produkten unterscheiden. Natürlich dürfen alle drei genannten Kategorien ausschließlich aus Zuckerrohr destilliert werden.

Begriffsbestimmungen

AguardenteCachaça

Alkoholgehalt zwischen 38% und 48% bis zu 6g/l Zucker darf zugesetzt werden.

Aguardente de Cana

Alkoholgehalt zwischen 38% und 54% vol, bis zu 6 g/L Zucker darf zugesetzt werden.

Destilado Alcoólico Simples de Cana-de Açúcar (= "Einfacher Zuckerrohrbrand")

Alkoholgehalt von mehr als 54% vol und weniger als 70% vol

Reifegrade

Armazenada

Eine Spirituose, die aus Cachaça oder Aguardente de Cana besteht und für eine unbestimmte Zeit auf Holzfässern beliebiger Größe gelagert wurde.

Envelhecida

Eine Spirituose, die aus Cachaça oder Aguardente de Cana besteht und zu mindestens 50% in einem Holzbehälter mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 700 Litern für mindestens ein Jahr reift.

Premium

100% Cachaça oder 100% Aguardente de Cana, der in einem Holzbehälter mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 700 Litern für mindestens ein Jahr reift.

Extra Premium

100% Cachaça oder 100% Aguardente de Cana, der in einem Holzbehälter mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 700 Litern für mindestens drei Jahre reift.

Fazit zur Kennzeichnung der Lagerung

Entgegen der oben angeführten Lagerstufen, scheint es im internationalen Handel keine Anhaltspunkte zu geben, sich an diese Deklaration zu halten. So werden verschiedene Cachaça als Ultra Premium deklariert, die gar nicht gelagert wurden. Durch diese Tricksereien, wird der Markt zunehmend unübersichtlicher.

Grundzutat für alle Zuckerrohdestillate ist eine vergorene Maische aus Zuckerrohrsaft, die durch die Zugabe von Nährstoffen wie Maismehl, Reiskleie oder Sojamehl angereichert werden darf. Daneben darf das Destillat durch die Zugabe von Wasser auf Trinkstärke herabgesetzt werden und darf gemäß den vorgenannten Vorschriften noch mit Zucker angereichert werden. Chemische Zusätze sind bei der Cachaça-Produktion grundsätzlich nicht erlaubt.

Zusatzstoffe

Adocada

Adoçada (=Zuckerung)

Ein Cachaça oder Aguardente de Cana, dem mehr als 6g/l und weniger als 30g/l Zucker zugesetzt werden.

Dem Cachaça und dem Aguardente de Cana darf Karamell als Farbstoff zugefügt werden.

Artesanal

Die zusätzliche Kennzeichnung mit „Artesanal“ und „Reserva Especial“ ist an weitere Voraussetzungen gebunden, welche durch den Hersteller gegenüber dem zuständigen Ministerium nachgewiesen werden müssen.

Übersicht Dekret 4851 Vorschriften über den Cachaça 

Name

Cachaça

Aguardente de Cana

Einfacher Zuckerrohrbrand

Alkoholgehalt

38% vol bis 48% vol

38% vol und 54% vol

Mehr als 54% vol und weniger als 70% vol

Zuckerung

bis 6 g pro Liter

bis 6 g pro Liter

Keine Vorgabe

Zusatz: Adoçada

mehr als 6 g pro Liter bis max. 30 g pro Liter

mehr als 6 g pro Liter bis max. 30 g pro Liter

Keine Vorgabe

Reifemerkmale

Cachaça und Aguardente de Cana

Farbstoff

Armazenada

Lagerung auf Holz ohne Volumenbeschränkung und ohne Vorgabe einer bestimmten Reifezeit

Dem Cachaça und dem Aguardente de Cana darf Karamell als Farbstoff zugefügt werden.

Envelhecida

Cachaça oder Aguardente de Cana, der zu min. 50% mindestens 1 Jahr in einem Holzbehälter mit nicht mehr als 700 Liter Fassungsvermögen gereift ist

Premium

100% Cachaça oder 100% Aguardente de Cana, reift min. 1 Jahr in einem Holzbehälter mit nicht mehr als 700 Liter Fassungsvermögen

Extra Premium

100% Cachaça oder 100% Aguardente de Cana, reift min. 3 Jahre in einem Holzbehälter mit nicht mehr als 700 Liter Fassungsvermögen

Jeder Cachaça kann somit ein Aguardente de Cana sein, aber nicht jeder Aguardente de Cana ein Cachaça. Manchmal stehen beide Bezeichnung auf der Flasche, z.B. bei der Marke Nega Fulo. Aguardente de Cana ist auch außerhalb von Brasilien eine gängige Bezeichnung von Zuckerrohrschnaps, z.B. auf Madeira.

Cachaça als geschützte geographische Angabe

In der in Deutschland gültigen Spirituosenverordnung (Verordnung (EG) Nr. 110/2008) wird Cachaça ähnlich wie Tequila gar nicht erwähnt. Der Begriff Tequila ist allerdings durch die Verordnung (EG) 936/2009 über die Anerkennung bestimmter Spirituosen ) gesondert geschützt. Inzwischen liegt ein Antrag des „Consejo Regulador del Tequila“ gemäß Artikel 17 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 vor, demgemäß der Begriff „Tequila“ zu einer geschützten geographischen Angabe werden soll. Dem Cachaça steht in dieser Hinsicht noch ein weiter Weg bevor. Erst im September 2016 hat man sich in Brasilien auf einen Entwurf für einen Schutz der Bezeichnung „Cachaça“ verständigt, der nun in größerer Runde diskutiert werden kann. Bis es zu einem Schutz des Begriffs in der EU kommt, werden also noch mindestens 10 Jahre vergehen.

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